Anhänger mieten in St. Valentin - Robust, zuverlässig & vielseitig einsetzbar
Sichere Transportlösung für alle Anforderungen. Unsere hochwertigen Mietanhänger sind perfekt für den Transport von Baumaschinen, Motorrädern, PKW's und vielem mehr.Mit verschiedenen Tragfähigkeiten bis 3,5 Tonnen findest du die ideale Lösung für dein Projekt. Professionelle Beratung, faire Preise und flexible Mietmodelle – alles aus einer Hand in St. Valentin.
Warum Vermietung24 für Deine Anhänger-Miete?
✓ Faire Preise
Ab € 50,- pro Tag – transparent und ohne versteckte Kosten. Wir bieten die besten Konditionen in St. Valentin.
✓ Schnelle Verfügbarkeit
Wir übergeben Morgens bis Abends, auch an Wochenenden und Feiertagen.
✓ Top-Qualität
Alle Anhänger sind regelmäßig gewartet und in bestem Zustand. Sicherheit und Zuverlässigkeit garantiert.
✓ Professionelle Beratung
Unser Team berät Dich gerne – von der Auswahl des richtigen Anhängers bis zur Ladungssicherung.
✓ Flexible Mietzeiten
Tagestarif, Wochenende oder Wochenpreis – wähle das Modell, das zu Deinem Projekt passt.
✓ Schnelle Buchung
Einfache Online-Buchung oder Anruf – innerhalb von 24 Stunden kannst du starten.
Anhänger in der Praxis – Typische Anwendungen
Baumaschinen-Transport
Der Absenkanhänger ist ideal für den Transport von Baumaschinen, Minibaggern und schwerem Gerät. Die absenkbare Ladefläche ermöglicht einfaches Beladen ohne zusätzliche Hilfsmittel.
Umzüge und Möbeltransport
Für private und gewerbliche Umzüge ist der Autotransportanhänger die perfekte Lösung. Mit Rampen und ausreichend Platz für Möbel und Kartons.
Event-Catering
Mit dem Getränkeanhänger hast du eine komplette Getränkebar für Deine Veranstaltung – professionell und einsatzbereit.
Motorradtransport
Mit dem Absenkanhänger lassen sich einfach Motorräder transportieren. Keine Rampen notwendig und keine Gefahr an Bordwänden das Motorrad zu zerkratzen.
Fahrzeugtransport
Der Autotransportanhänger ist perfekt für den sicheren Transport von PKWs zu Werkstätten oder bei Fahrzeugverkauf.
FAQ:
1. Welche
Anhängelast darf mein Auto ziehen? Die zulässige Anhängelast findest Du in Deinem Zulassungsschein unter Punkt
O.1 (gebremste Anhänger) oder O.2 (ungebremste Anhänger).
Gerne beraten wir Dich kostenlos bei der Auswahl des passenden Anhängers.
Bitte beachte: Die Anhängelast darf nicht überschritten werden, da dies zu
Sicherheitsproblemen führt.
Bei Fragen kontaktiere uns – wir helfen gerne weiter!
2. Sind Spanngurte und Ladungssicherung im Mietpreis enthalten? Basiszubehör zur
Ladungssicherung ist teilweise enthalten. Für spezielle Anforderungen können zusätzliches Zubehör wie Spanngurte, Kantenschutz und Netze optional
günstig dazu gemietet werden. Wir empfehlen dringend, die Ladung professionell zu
sichern – das ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch wichtig für
die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Gerne beraten wir bei der richtigen
Ladungssicherung!
3. Kann ich den Anhänger
auch übers Wochenende mieten? Ja, wir sind auch an Sonn- und Feiertagen für
eine Übergabe verfügbar!
4. Wie wird der Anhänger transportiert / abgeholt? Du kannst
den Anhänger selbst abholen (mit passendem Zugfahrzeug) oder wir liefern ihn zu
Dir. Für die Selbstabholung benötigst Du:
•Ein Zugfahrzeug mit ausreichender Anhängelast
•Einen gültigen Führerschein (Klasse E zu B oder höher, je nach Anhänger)
•Grundkenntnisse im Umgang mit Anhängern
Für die Lieferung durch uns berechnen wir:
•Bis 25 km: € 40-50,-
•Bis 50 km: € 80-120,-
Gerne beraten wir Dich bei der Planung des Transports!
5. Ist eine Kaution notwendig? Ja, es sind € 200,- Kaution zu
hinterlegen. Sollte der Anhänger beschädigt werden wird die Kaution zusätzlich
zur Schadensreparatur als Entschädigung einbehalten.
Welche Anhänger darf ich ziehen?
Hier der ÖAMTC Leitfaden: Grundsätzlich dürfen nur solche Anhänger gezogen werden, bei denen die Gewichtslimits, insbesondere auch die Stützlast, nicht überschritten werden.
Leichte, ungebremste Anhänger
bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht, wenn das Doppelte des tatsächlichen Anhängergewichtes (Eigengewicht und Zuladung) das um das 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.
Schwere, auflaufgebremste Anhänger
wenn das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Zuladung) des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges - bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 und N1 (Zusatz "G" im Zulassungsschein bei der Fahrzeugklasse) ist das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes maßgebend - noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt.
Welcher Führerschein ist beim Ziehen von Anhängern erforderlich?
Klasse B
leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht). Da mit einer Lenkberechtigung der Klasse B Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg gelenkt werden dürfen, ergibt sich bei Verwendung eines leichten Anhängers eine höchstzulässige Gesamtmasse des Gespanns von maximal 4.250 kg.
schwere, auflaufgebremste Anhänger die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (also hzGG Zugfahrzeug plus hzGG Anhänger) darf 3.500 kg nicht übersteigen und das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigenwicht plus Beladung) des Anhängers darf weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.
Klasse B mit Code 96
der Lenker muss eine Zusatzausbildung (Theorie und Praxis) im Ausmaß von sieben Unterrichtseinheiten absolvieren, eine Prüfung muss nicht abgelegt werden. Der Code 96 muss im Führerscheindokument eingetragen werden.
schwere, auflaufgebremste Anhänger: die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (also hzGG Zugfahrzeug plus hzGG Anhänger) darf 4.250 kg nicht übersteigen und das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigenwicht plus Beladung) des Anhängers darf weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.
Klasse BE
der Anhänger darf maximal ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg haben. Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte der beiden Fahrzeuge darf 7.000 kg nicht übersteigen.
Bei auflaufgebremsten Anhängern darf das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.
Achtung: mit Führerscheinen der Klasse B+E, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, dürfen weiterhin Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg gezogen werden; bei einem späteren Austausch des Führerscheindokuments wird dies mit einem Code ("79.06") vermerkt.
Darüber hinausgehend ist eine Lenkberechtigung für die Klasse C1E erforderlich.